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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.04.2021

Die Switzerland Trekking GmbH, organisiert Trekking-Reisen mit ausgebildeten Wanderleitern*innen in deren Auftrag. Die Switzerland Trekking GmbH übernimmt einzig die administrativen Aufgaben wie Organisation, Reservation, Werbung und Inkasso. Jeder/e Wanderleiter*in entscheidet und übernimmt die operative Durchführung und Sicherheit der Gäste auf den entsprechenden Angeboten. Jeder/e Wanderleiter*in ist im Besitze eines gültigen Wanderleiterpatentes inkl. allen gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen, wie Haftpflichtversicherung, eigene Unfallversicherung usw. Die Switzerland Trekking GmbH geht nur mit zugelassenen, erfahrenen und kompetenten Wanderleitern*innen einen Vertrag ein. Bei Doppelgruppen ist es möglich, dass Wanderleiter*innen in Ausbildung zusätzlich zum Einsatz kommen.

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten vorbehalten einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung und vorbehalten anderslautender Vertragsbedingungen gemäss Einzelreiseprospekt für unsere Angebote.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss

Anmeldungen müssen mit dem offiziellen Anmeldeformular (elektronisch oder mit Talon) erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem/der Teilnehmer*in und dem Veranstalter Switzerland Trekking GmbH. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung.

3. Teilnehmer*innen

Der/die Teilnehmer*in erklärt mit der Anmeldung die Teilnahmevoraussetzung für die Reise sowie für die Touren zu erfüllen. Im Detailprogramm sind die körperlichen Voraussetzungen und die täglichen Marschzeiten vorgegeben. Sollte sich ein/e Teilnehmer*in nicht in der vorausgesetzten körperlichen Verfassung befinden und sollten dadurch während der Reise Mehrkosten verursacht werden, so muss der/die Teilnehmer*in für diese Kosten aufkommen. Die Teilnehmer*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren können nur in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen.
Ebenfalls erforderlich ist eine der CE Norm entsprechende Ausrüstung.

4. Buchungsfehler und Kundenservice

Sollten Schwierigkeiten mit der Buchung auftreten, sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, sich umgehend an die Switzerland Trekking GmbH zu wenden, damit Abhilfe geleistet und für einen ordnungsgemässen Buchungsablauf gesorgt werden kann.
Sollte die Switzerland Trekking GmbH im Falle einer fehlerhaften Buchung ausserhalb der Geschäftszeiten nicht zu erreichen sein, sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, einen aufgrund der fehlerhaften Buchung möglicherweise entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Unterlässt es der/die Teilnehmer*in, die Switzerland Trekking GmbH von einer fehlerhaften Buchung o.ä. zu unterrichten, hat er/sie den daraus resultierenden Schaden selbst zu tragen. Auch für Buchungsfehler gilt die im Abschnitt "Haftung" bestimmte Haftungsbeschränkung.

5. Mindestteilnehmer*innenzahl

Ist für das Zustandekommen der Reise eine Mindestteilnehmer*innenzahl erforderlich und ist diese aus dem Detailprogramm ersichtlich, so wird der/die Teilnehmer*in – sollte diese Teilnehmer*innenzahl nicht erreicht werden – bei Angeboten ab 3 Tagen 5 Tage vor Reisebeginn informiert und bei Angeboten unter 3 Tagen erfolgt die Mitteilung am Mittag vor dem Reisebeginn. Wenn möglich wird ein Ersatzprogramm vorgeschlagen. Akzeptiert der/die Teilnehmer*in dieses Programm nicht, wird das bereits einbezahlte Kursgeld rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Gruppen

Die Switzerland Trekking GmbH legt besonderen Wert auf ein gutes Gruppenerlebnis. Dies erfordert von jedem/r Teilnehmer*in Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit innerhalb einer Schwierigkeitsstufe. Die Switzerland Trekking GmbH behält sich vor, Teilnehmer*innen, die sich nicht in die Gruppe einfügen können, ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Tour auszuschliessen.

7. Versicherungen

Der/die Teilnehmer*in erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er/sie über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt. Neben einer umfassenden und auch für diese Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung, ist eine Reiseannullierungs- und Einzelrückreisekostenversicherung obligatorisch. Versicherung ist Sache der Teilnehmer*innen. Wir empfehlen Ihnen, der Schweizerischen Rettungsflugwacht als Gönner*in beizutreten.

8. Programm/Programmänderungen

Programmänderungen, welche sich vor der Reise abzeichnen, werden wir Ihnen sobald als möglich mitteilen. Programmänderungen vor Ort sind nicht wahrscheinlich, bleiben jedoch ohne Entschädigungspflicht vorbehalten. Dies betrifft insbesondere witterungsbedingte Änderungen und andere unvorhersehbare Ereignisse.
Unsere Touren finden bei jeder Witterung statt. Der/die Teilnehmer*in ist zu umfassenden Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit. Es ist dem/der Wanderleiter*in vorbehalten, das Programm abzuändern. Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Anmeldung mit Umbuchungen in andere Gebiete und für andere Touren resp. Tagesprogramme einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Gast verrechnet.

9. Preis

Die Preiskalkulation basiert auf den Umrechnungskursen und Tarifen am Erscheinungsdatum des Programms. Eine Preiserhöhung ist nicht vorgesehen, bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten.
Die Leistungen, welche in unseren Preisen inbegriffen sind, sind in den entsprechenden Ausschreibungen enthalten. Bei MwSt.-pflichtigen Umsätzen ist die MwSt. in unseren Preisen inbegriffen.

10. Absage der Reise durch den Veranstalter

Grundsätzlich findet jede Tour mit genügend Teilnehmer*innen statt. Das Risiko für Wetter oder ungünstige Tourenverhältnisse trägt der/die Teilnehmer*in mit. Er/sie muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden dem/der Teilnehmer*in verrechnet. Wird eine Tour wegen schlechten Bedingungen abgesagt, so erfolgt eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine Rückzahlung. Im Falle einer Rückzahlung wird ein Verwaltungskostenbeitrag von CHF 60.- in Abzug gebracht.

11. Einzelzimmer

Eine Garantie für gebuchte Einzelzimmer kann nicht übernommen werden. Für alleinreisende Personen müssen wir uns die Unterbringung in Einzelzimmer gegen einen entsprechenden Aufpreis vorbehalten.

12. Mietmaterial

Bestellungen für Mietmaterial sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn vorzunehmen. Ansonsten werden allfällige Verpackungs- und Portokosten verrechnet.

13. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung sowie der Rechnung erwarten wir die Zahlungen gemäss Angaben auf der Rechnung. Nicht rechtzeitig beglichene Rechnungen berechtigen die Switzerland Trekking GmbH, den/die Teilnehmer*in zurückzuweisen und ihm/ihr zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug behält sich Switzerland Trekking GmbH vor ein Inkassobüro hinzuzufügen und die Kundendaten diesem weiterzugeben.
Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Preis automatisch von dieser abgebucht. Sollte der Zahlungseinzug vom genannten Kreditkartenkonto mangels Deckung nicht möglich sein, ist die Switzerland Trekking GmbH berechtigt, eine Rechnung zu stellen mit einem Verarbeitungszuschlag von CHF 20.-.

14. Annullierung und Abbruch der Reise

14.1 Reiseabsage durch Switzerland Trekking GmbH

Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl (Ziffer 5 vorstehend) nicht erreicht, kann die Switzerland Trekking GmbH kurzfristig die Durchführung der Reise absagen und vom Vertrag zurücktreten, oder die Teilnehmer*innen in andere Gebiete umbuchen. Vorbehalten bleiben anderslautende Zusicherungen gemäss Detailprogramm.

14.2 Reiseabsage durch den/die Teilnehmer*in

Bei einer Annullation der Reise durch den/die Teilnehmer*in muss er/sie dies mit einem eingeschriebenen Brief der Switzerland Trekking GmbH mitteilen. Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen des Briefes; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei Anmeldungen und Rücktritten aus irgendwelchen Gründen, sei dies verschuldet oder unverschuldet, gelten die folgenden Annullierungskosten:

bis 40 Tage vor Kursbeginn CHF 100.-
39 – 31 Tage vor Kursbeginn CHF 200.-
30 – 22 Tage vor Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages
21 – 10 Tage vor Kursbeginn 80% des Rechnungsbetrages
00 – 09 Tage vor Kursbeginn 100% des Rechnungsbetrages

14.3 Abbruch der Reise durch den/die Teilnehmer*in

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen der Reise erfolgt keine Rückzahlung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmers*in.

15. Beanstandungen/Mängel

Je nach Reise kann das Pauschalreisegesetz Anwendung finden. Mängelrügen müssen spätestens 5 Tage nach Beendigung der Reise vorgebracht werden.

16. Haftung

Durch ihre Buchung anerkennen die Teilnehmer*innen die Gefahren in den Bergen. Auch ein/e qualifizierte/r Wanderleiter*in ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb von befestigten Wegen wird er/sie mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Seine/ihre Aufgabe kann daher nur sein, dass Risiko auf ein Minimum zu beschränken. Die Haftung der Switzerland Trekking GmbH ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer*innen, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist in allen Fällen auf das zweifache des Kurspreises bzw. Pauschalpreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind absichtlich oder grobfahrlässig zugeführte Schäden.

17. Bildmaterial

Unsere Guides fotografieren oft während der Tour und ab und zu senden uns Gäste anschliessend an die Tour Bildmaterial. Der/die Teilnehmer*in erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder für die Fotogalerie (inkl. Versand an die Teilnehmer*innen der Tour) und Werbematerial (z.B. Katalog, Website, Flyer, Social Media) der Switzerland Trekking GmbH einverstanden.

18. Datenschutz

Die Switzerland Trekking GmbH verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und sofern der/die Teilnehmer*in hierzu eingewilligt hat für den Versand der eigenen Kataloge und Newsletter. Die Kundendaten werden zudem an den/die jeweilige/n Tourenleiter*in, sowie Dritte (Bsp. Hotels/Hütten, Vermietstationen, Transportunternehmen etc.) zur Sicherstellung der Durchführung des Angebots weitergegeben.

19. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Für das zwischen dem/der Teilnehmer*in und der Switzerland Trekking GmbH vereinbarte Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist grundsätzlich Aarau. Für Konsumenten*innen gilt zusätzlich deren Wohnsitz als Gerichtsstand.

20. Sicherstellung

Die Switzerland Trekking GmbH ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit sind die im Zusammenhang mit einer allfälligen Pauschalreisebuchung einbezahlten Beträge sichergestellt.